Valentin-Ickelsamer-Mittelschule
Schulleitung
Markus Heindl, Rektor
Valentin-Ickelsamer-Mittelschule
Dinkelsbühler Straße, 3
91541 Rothenburg ob der Tauber
Telefon: +49 (0) 9861 8747450
E-Mail: mittelschule@rothenburg.de
Schulträger:
Schulverband Valentin-Ickelsamer-Mittelschule Rothenburg ob der Tauber
vertreten durch:
Oberbürgermeister Dr. Markus Naser
Rathaus, Marktplatz 1
91541 Rothenburg o.d.T.
Tel.: 0 98 61 /404-100
Fax: 0 98 61 /404-109
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Vertretungsberechtigter:
Markus Heindl, Rektor
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Markus Heindl, Rektor (siehe oben)
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4. Datenschutz
Die Anlage 9 der Verordnung zur Durchführung des Art. 28 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes regelt den Internetauftritt von Schulen. Danach dürfen auf der Internetseite der Schule von der Schulleitung und von Lehrkräften, die an der Schule eine Funktion mit Außenwirkung wahrnehmen, auch ohne deren Einwilligung lediglich Name, Namensbestandteile, Vorname(n), Funktion, Amtsbezeichnung, Lehrbefähigung, dienstliche Anschrift, dienstliche Telefonnummer und dienstliche E-Mail-Adresse angegeben werden. Eine Funktion mit Außenwirkung liegt dann vor, wenn die konkrete Funktion eine Veröffentlichung der genannten Daten für einen unbestimmten Personenkreis erforderlich macht. Von einer Funktion mit Außenwirkung ist vor allem bei der Schulleitung und der stellvertretenden Schulleitung auszugehen. Andere Daten dieser Personen (z.B. Fotos, Sprechzeiten) dürfen nur veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen in die Veröffentlichung auf den Internetseiten der Schule wirksam eingewilligt haben (Nr. 3.1 der Anlage 9). Daten von Lehrkräften (z. B. Name, dienstliche Kommunikationsdaten, Sprechzeiten), die an der Schule keine Funktion mit Außenwirkung wahrnehmen, sowie von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und sonstigen Personen dürfen auf den Internetseiten der Schule nur veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen wirksam eingewilligt haben. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist dabei die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ab der Vollendung des 14. Lebensjahres deren Einwilligung und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich (Nr. 3.2 der Anlage 9). Die Einwilligung kann widerrufen werden. In diesem Fall sind die Daten zu löschen. Für den Widerruf der Einwilligung muss kein Grund angegeben werden. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat den staatlichen Schulen zur Einholung der Einwilligung vier Einwilligungsmuster verbindlich vorgegeben. Wegen der besonderen Öffentlichkeitswirksamkeit des Internets sind die Betroffenen in jedem Fall – nicht nur bei einer Einwilligung – vor der Veröffentlichung in geeigneter Weise zu informieren. Zu den Löschungsfristen siehe im Einzelnen Nr. 5 der Anlage 9 der Verordnung zur Durchführung des Art. 28 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes.